Vergleichen lohnt sich ...
Ein gründlicher Vergleich der Konditionen für Baufinanzierung kann hohe Summen einsparen.
Bei Angeboten zu 15-jährigen Darlehen z.B. liegt zwischen Spreu und Weizen ein ganzer Prozentpunkt.
Über die Jahre rechnen sich solch unscheinbare Differenzen zu beachtlichen Summen hoch. Schon 0,1% können 300 Euro im ersten Jahr und knapp 5000 Euro über 15 Jahre bringen.
Bei Angeboten zu 15-jährigen Darlehen z.B. liegt zwischen Spreu und Weizen ein ganzer Prozentpunkt.
Über die Jahre rechnen sich solch unscheinbare Differenzen zu beachtlichen Summen hoch. Schon 0,1% können 300 Euro im ersten Jahr und knapp 5000 Euro über 15 Jahre bringen.
Baufinanzierungsplan
Am Anfang eines jeden gut durchdachten Projekts steht der Finanzierungsplan: In ihm werden die Eigenkapital und Darlehen den Kosten der Anschaffung gegenübergestellt. Hierdurch lassen sich die monatlichen Belastungen bis zum Ende der Finanzierung kalkulieren und man ist vor unbezahlbar hohen Raten geschützt.mehr....
| Eigenheimzulage |
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Spricht man von der Eigenheimzulage, so muss mittlerweile in der Vergangenheit gesprochen werden, denn seit Januar 2006 wurde die Eigenheimzulage von der Regierung abgeschafft. Bis dahin handelte es sich bei der Eigenheimzulage um die bedeutendste staatliche Unterstützung beim Wohnungsbau. Über 10 Milliarden Euro waren dem Staat der Bau von Haus und Wohnung jährlich wert. Anspruch auf diese Eigenheimzulagen hatten alle Personen, bei denen bestimmte Bedingungen vorhanden waren. So musste sich die Wohnung in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Die Wohnung durfte nur zu eigenen Wohnzwecken angeschafft werden. Für Wohnungen, die der Vermietung dienen sollten, hatte man kein Recht auf eine Eigenheimzulage. Zudem darf das jährliche Einkommen einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Bei Personen, die unbegrenzt einkommenssteuerpflichtig sind, beschränkt sich das Recht auf Eigenheimzulage generell auf 8 Jahre. Bevorzugt werden immer Wohnungen im Inland, wobei beim Kauf oder beim Bau von Ferienwohnungen kein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht. Die Höhe der Eigenheimzulagen beträgt ein Prozent des gesamten Kostenaufwandes, wobei es eine Obergrenze von 1250 Euro pro Jahr gab. Familien mit Kindern werden zusätzlich noch mit 800 Euro pro Jahr für jedes Kind unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind in der gleichen Wohnung wohnt, wie derjenige, der die Eigenheimzulage beantragt. Hat man den Bescheid über die Zusage der Eigenheimzulagen, wurde diese immer in den ersten vier Wochen eines Jahres ausgezahlt. Von Beginn an wurde die Eigenheimzulage kritisiert. Besonders Wirtschaftswissenschaftler lehnen diese Eigenheimzulagen strengstens ab. Sie argumentieren damit, dass die Familien, die ein Haus bauen, nicht weniger zahlen aufgrund der dadurch höheren Baukosten. Laut den Wirtschaftswissenschaftlern sind es nicht die Bauherren, die unterstützt werden, sondern die großen Baufirmen. Dies wäre vom ursprünglichen Ziel der Eigenheimzulage weit entfernt. Ein weiterer großer Kritikpunkt bezog sich auf den sozialen Aspekt. Die Gelder, aus denen die Eigenheimzulagen ausbezahlt wurden, sind schließlich zusätzliche Steuergelder, die von der ganzen Bevölkerung gezahlt werden müssen. Das Problem daran ist, dass sich viele junge Familien, den Wunsch vom Eigenheim auch nicht mithilfe der Eigenheimzulage leisten können. Diese Menschen müssen somit weiterhin in Miete wohnen, jedoch den Wohnungsbau von anderen Leuten mitfinanzieren. Die Kritikpunkte wurden mit der Zeit immer überzeugender, weswegen sich die Regierung dazu entschloss, die Eigenheimzulage zu streichen. Im Januar 2006 war es offiziell und die Eigenheimzulage war abgeschafft. Laufende Verträge werden natürlich weiterbezahlt, bis die 8 Jahre vorbei sind. Auch für Familien, die noch nicht mit dem Bau begonnen haben, jedoch den Bescheid über die Zusage der Eigenheimzulage schon haben, werden noch, über den gesamten Zeitraum hinweg, gefördert. |
