Vergleichen lohnt sich ...

Ein gründlicher Vergleich der Konditionen für Baufinanzierung kann hohe Summen einsparen.
Bei Angeboten zu 15-jährigen Darlehen z.B. liegt zwischen Spreu und Weizen ein ganzer Prozentpunkt.
Über die Jahre rechnen sich solch unscheinbare Differenzen zu beachtlichen Summen hoch. Schon 0,1% können 300 Euro im ersten Jahr und knapp 5000 Euro über 15 Jahre bringen.

Baufinanzierungsplan

Am Anfang eines jeden gut durchdachten Projekts steht der Finanzierungsplan: In ihm werden die Eigenkapital und Darlehen den Kosten der Anschaffung gegenübergestellt. Hierdurch lassen sich die monatlichen Belastungen bis zum Ende der Finanzierung kalkulieren und man ist vor unbezahlbar hohen Raten geschützt.
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Wohnungsbauprämie

Eine Wohnungsbauprämie stellt eine staatliche Unterstützung für den Bau des Eigenheims dar. Nachdem im Jahr 2006 die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, ist die Wohnungsbauprämie die größte staatliche Subvention, was den Wohnungsbau angeht. Es ist jedoch zu erwähnen, dass bei der Eigenheimzulage wesentlich mehr Geld vom Staat bereitgestellt wurde, als es bei der Wohnungsbauprämie der Fall ist. Die Wurzeln der Wohnungsbauprämie liegen bereits in der Nachkriegszeit, in der viele Wohnungen zerstört wurden. Die Wohnungsbauprämien sollten somit dem Neu- und Wiederaufbau von Häusern entgegenkommen.

Für den Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie existieren spezielle Bedingungen. So muss man ein uneingeschränkt steuerpflichtiger Bürger Deutschlands sein. Seine Wohnung, für die man die Wohnungsbauprämie, beanspruchen will, sollte ebenfalls in Deutschland sein. Ein weiterer Faktor, der den Erhalt einer Wohnungsbauprämie begünstigt, ist der Besitz eines Bausparvertrages und die regelmäßigen Zahlungen an Bausparkassen. 8,8 % ist der durchschnittliche Prozentsatz, mit dem sich der Staat beispielsweise an Bausparverträgen beteiligt. Dabei gibt es jedoch eine Obergrenze von 45 Euro jährlich pro Person.

Beim Anspruch auf die Wohnungsbauprämie darf ein bestimmter Einkommensbetrag nicht überschritten werden. Bei allein stehenden Personen liegt diese Grenze bei 25 000 Euro, bei einem Ehepaar bei 51 000 Euro. Will man seinen Bausparvertrag vorzeitig auflösen und auf das Geld Anspruch erheben, so muss man die gesamte Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Dies ist nicht der Fall, wenn man das Geld unverzüglich nach Auflösung des Vertrags, direkt für den Wohnungsbau heranzieht. Damit soll vermieden werden, dass diese staatliche Förderung, die ausschließlich dem Wohnungsbau zu Gute kommen soll, für andere Zwecke verwendet wird.

Die Wohnungsbauprämie stellt im Allgemeinen eine sehr lukrative Geldanlage für einen späteren Hausbau dar. Keine Bank ist in der Lage, 8,8 Prozent Zinsen jährlich zu gewähren. Aus diesem Grund sollte sich jeder Gedanken machen und über den Abschluss eines Bausparvertrages nachdenken. Mittlerweile bieten viele Bausparkassen sehr günstige Konditionen an. Auch junge Leute werden dabei berücksichtigt und viele Bausparkassen gehen besonders auf deren Möglichkeiten ein. So kann man schon ab 50 Euro pro Jahr im Besitz eines Bausparers sein und die staatlichen Förderungen genießen. Dabei sollte man nie früh genug damit anfangen, denn wenn man mit dem Hausbau anfangen will, ist es meistens zu spät für derartige Überlegungen.

Trotz der überall gleich hohen staatlichen Zinsen von 8,8 Prozent, sollte man sich im Vorfeld genau erkundigen, bei welcher Bausparkasse man seinen Bausparvertrag abschließt. Stellen Sie die Angebote der verschiedenen Bausparkassen gegenüber und entscheiden Sie sich erst nach einem ausführlichen Vergleich. Nur auf diesem Weg können Sie die, für Sie günstigsten, Konditionen herausfinden und eine Grundlage für ihr Eigenheim legen.

 
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